Mitgliedschaft

Hinweis: Stand März 2024 ist die Liste unserer Bewerber bereits sehr lang. Aus diesem Grund nehmen wir bis auf Weiteres keine neuen Bewerbungen mehr entgegen. 
Wenn sich die Situation ändert, weisen wir an dieser Stelle darauf hin.
Sollte Ihr Interesse weiter bestehen, nehmen wir Ihre Bewerbung gerne ab Mitte 2025 entgegen.                  
                        

                                                       

Sind Sie interessiert an einer Mitgliedschaft in unserem Verein.
Dann nutzen Sie doch bitte das Kontaktformular.

Die Mitgliedschaft auf einen Blick:

Der Mitgliedsbeitrag des Vereines wird jährlich abgebucht. Er setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Pacht richtet sich nach der Größe des Gartens: 23 € pro Ar
Außerdem fallen Verwaltungskosten in Höhe von 5 € pro Garten und Jahr an. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 43 € pro Jahr. Unabhängig ob und wie viele Gärten man gepachtet hat.
Gemeinschaftsarbeit
Jedes Mitglied ist verpflichtet 4 Stunden Gemeinschaftsarbeit pro Jahr abzuleisten. Bei Nichterfüllung wird der Betrag in Höhe von 25 € pro Stunde in Rechnung gestellt.
Die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung berechtigt Sie zur Ausübung des Stimmrechts mit dem Sie die Geschicke des Vereins mitbestimmen können.
Deshalb erwarten wir von jedem unserer Mitglieder dass sie an der Jahreshauptversammlung teilnehmen.

Bewerbung um einen Kleingarten

Jeder sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass eine Kleingartenparzelle nur Pachtland ist und für Kleingartenanlagen ganz bestimmte Regeln und Ordnungen bzw. sogar Gesetze gelten. (Bundeskleingartengesetz) So gelten besondere Bestimmungen nicht nur hinsichtlich einer Bebauung, sondern auch der Bepflanzung einer Kleingartenparzelle. 

Das Kleingartenwesen ist gerade deshalb privilegiert und vom Grundgesetz, sowie von den sondergesetzlichen und gesetzesübergreifenden Regelungen des BKleingG geschützt, weil es gemeinnützig, wichtige soziale, ökologische und städtebauliche Funktionen zu erfüllen hat. 

Kleingartenpacht ist ein sozialverträglich geprägte Nutzung fremden Grund und Bodens. Das bedeutet einerseits, dass der Verpächter sich mit einer kleingärtnerischen Nutzung seines Landeigentums einverstanden erklärt und von einer anderweitigen, besser renditebringenden Verwertung seines Bodens, z.B. als Fläche für Erholung und Freizeitgestaltung, Abstand nimmt. 

Die Beschränkungen in der Freizügigkeit der Gartennutzung sind vertretbar und akzeptierbar.

Nur wer bereit ist, diese Regel zu akzeptieren und auch einzuhalten, sollte sich um einen Kleingarten bewerben.

                                            
                                                      

Rechte & Pflichten

Rechte und Pflichten des Gartenpächters


Rechte und Pflichten ermöglichen ein geregeltes und harmonisches Vereinsleben.
Damit dieses auch tatsächlich stattfinden kann sollten sich alle an diese Regelungen halten.

G a r t e n o r d n u n g

Gemeinschaftsarbeit

Jedes Mitglied ist verpflichtet etwas für die Gemeinschaft zu tun und bei anstehenden Arbeiten wenn möglich eine helfende Hand zu leisten. Natürlich hat jeder sein spezialgebiet und wird nicht dazu verdonnert irgendwelche Dinge zu erledigen, von denen man keine Ahnung hat.

Feuer
Offenes Feuer auf dem Gartengrundstück ist nicht erlaubt. Stattdessen sollte zum Grillen ein Holzkohlegrill verwendet werden. Bei offenem Feuer entsteht Rauch, der anderen Gartenfreunden stören könnte.

Illegale Pflanzen
Es ist auch bei uns verboten illegale Pflanzen anzubauen! Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht und die Pacht fristlos gekündigt.

Wasser
Wasser zum Bewässern von Pflanzen ist für jeden an den verschiedenen Brunnen frei zugänglich. Jedoch sollte auch darauf geachtet werden, einen größeren Sammelbehälter (Regentonne, Badewannen, etc) in seinem Garten zu platzieren um für trockene Monate Wasser zu sparen und nachhaltig damit umzugehen.

Gartengeräte
Selbstverständlich können Gartengeräte wie Rasenmäher oder sonstigen Geräte ausgeliehen werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die für die Gartenanlage zuständigen Obmänner, oder vielleicht an ihren Gartennachbar.


Eine Liste mit Gartengeräten und den Ausleihgebühren ist hier zu finden:  Ausleihgebühren

Nähere Informationen können in der Satzung nachgelesen werden.